Grundlagen der Inventur

Bei der Inventur stellen Unternehmen jährlich eine Liste ihrer Vermögen und Schulden auf. Das ist die Grundlage für ihre Bilanz. Wichtig ist es, die Inventur korrekt durchzuführen, sonst kann das Finanzamt die Buchhaltung für nichtig erklären und den gesamten Jahresabschluss aberkennen. Dann können zusätzliche Inventuren anfallen, oder die Steuern werden geschätzt. Wer zur Inventur verpflichtet ist, welche Verfahren zulässig sind und welche Fristen gelten, erfährst Du in diesem Beitrag.

 

Was ist eine Inventur?

Die Inventur ist die jährliche Bestandsaufnahme und Bewertung aller Vermögen und Schulden eines Unternehmens. Sie umfasst sowohl materielles Vermögen wie Warenbestände oder den Fuhrpark als auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente oder Lizenzen, die, sich nicht anfassen lassen. Die Inventur dient dem Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens.

 

Die Aufnahme der Warenbestände und Güter erfolgt bei der körperlichen Inventur. Man zählt, misst und wiegt. In Ausnahmefällen ist auch das Schätzen erlaubt. Ist das physische Erfassen nicht möglich, darf man Bestände anhand von Buchhaltungsbelegen oder Verträgen aufnehmen. Die Ergebnisse sind schriftlich in Form eines Inventars festzuhalten. Dieses listet alle Positionen nach Art, Menge und Wert auf. So lassen sich die in den Büchern geführten Sollbestände prüfen. Bei Abweichungen müssen diese an den tatsächlich vorhandenen Inventurbestand angepasst werden. Gewinne oder Verluste aus den Korrekturen gehen in voller Höhe in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein.

 

Ziele der Inventur

Die Bestandsaufnahme über die Inventur gibt einen guten Überblick über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Aber das ist nicht alles: Bei der Inventur prüfen Unternehmen die in der Buchhaltung geführten Bestände, indem sie diese mit den tatsächlichen Beständen abgleichen. So kannst Du die ordnungsgemäße Buchführung nachweisen. Dabei kann es auch zu Differenzen kommen, denn im Verlauf eines Geschäftsjahres sind Verluste nicht unüblich. Durch die Kontrolle lassen sich Beschädigungen, Diebstahl oder fehlerhafte Bestellungen aufdecken und die Lagerbuchhaltung korrigieren. Die bei der Inventur ermittelten und bewerteten Bestände sind zudem Grundlage für den Jahresabschluss. Denn nicht die Buchbestände, sondern die Bestände aus dem Inventar werden in die Bilanz übernommen.

 

Wer eine Inventur durchführen muss

Alle Kaufleute, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen für die Erstellung ihrer Bilanz eine Inventur durchführen. Diese Pflicht ergibt sich aus §240 HGB sowie §140 und §141 AO. Unternehmer, die lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, unterliegen dieser Pflicht nicht.

 

Unternehmen sind verpflichtet,

  • bei Eröffnung und Übernahme eines Unternehmens,
  • zum Schluss jedes Geschäftsjahres und
  • bei Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens
  • ihre Vermögen und Schulden bei einer Inventur aufzustellen.

 

Quelle: Homepage BuchhaltungsButler

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