Fachkundige für Hochvoltsysteme im Kfz-Gewerbe dürfen zukünftig die wiederkehrende Prüfung mobiler Ladeleitungen für E-Fahrzeuge im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchführen. Die Prüfung bezieht sich auf gewerblich genutzte Fahrzeuge und umfasst mobile Ladeleitungen, die im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller vorgesehen sind.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte sich in den vergangenen Jahren im Arbeitskreis „Hochvolt“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dafür eingesetzt, dass auch Fachkundige für Hochvoltsysteme aus dem Kfz-Technikerhandwerk die Prüfungen der mobilen Ladeleitungen durchführen können. Voraussetzung ist, dass sie mindestens über die Qualifikation Stufe 2S gemäß der DGUV-Information 209-093 verfügen. Zusätzlich müssen die Fachkundigen unter anderem eine mit den Fahrzeugherstellern abgestimmte Fortbildung zur Prüfung des Ladekabels absolvieren.
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